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BVerwG, 19.12.1961 - III C 117.60 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Vergleich - Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Erledigung durch Klagezurücknahme - Unwirksamkeit eines erstinstanzlichen Urteils nach Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 06.09.1973 - III C 6.68
Erledigung des Rechtsstreits auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs - …
Aus der schon oben erwähnten verfahrensrechtlichen Stellung des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß der Beklagte im Revisionsverfahren von Kosten freigestellt werden muß, und zwar selbst dann, wenn er selbst die Erledigung verursacht hat (Beschluß vom 10. Oktober 1961 - BVerwG IV C 149.60 - Beschluß vom 12. Februar 1964 - BVerwG IV C 27.62 - [BVerwG 18, 49]; Beschluß vom 19. Dezember 1961 - BVerwG III C 117.60 - [Buchholz 427.3 § 339 Nr. 138]).